Argumentationsanalyse

Tafel 3.27: Einwand 'Intendierte Wirkung nicht durch Grundrecht geschützt' gegen die 'Zentrale Entscheidungsbegründung'

Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Intendierte Wirkung nicht durch Grundrecht geschützt>

(1) [Enge Auslegung Meinungsfreiheit]: Das Grundrecht auf
    Meinungsfreiheit schützt nur die Äußerung einer Meinung im
    engeren Sinne, nicht die damit intendierte Wirkung.
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(2) Es ist falsch, dass im konkreten Fall des Urteils des
    Landgerichts Hamburg das Recht auf Meinungsfreiheit die
    Äußerung von Werturteilen und die damit intendierte Wirkung
    schützt.
     -> <Zentrale Entscheidungsbegründung>
Argument Map n0 Enge Auslegung Meinungsfreiheit Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt nur die Äußerung einer Meinung im engeren Sinne, nicht die damit intendierte Wirkung. n1 Intendierte Wirkung nicht durch Grundrecht geschützt n0->n1 n2 Zentrale Entscheidungsbegründung n1->n2

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