Argumentationsanalyse

Tafel 3.25: Argument 'Besonders starke Grundrechte-Einwirkung', weitere Entfaltung und entsprechende Modifikation mit Blick auf Freiheit der Äußerung von Werturteilen

Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Besonders starke Grundrechte-Einwirkung>

(1) ... 
     <+ <Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht> 
(2) ...
     <+ <Generalklauseln als Einbruchstellen>
(3) [Bedeutung Meinungsfreiheit]
(4) *Für jedes Urteil gilt: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit
    schützt Güter, die im zu beurteilenden Fall besonders
    schutzwürdig sind, wenn es im zu beurteilenden Fall die
    Äußerung von Werturteilen und die damit intendierte Wirkung
    schützt*. 
(5) Für alle Urteile und darin anzuwendenden zivilrechtlichen
    Vorschriften sowie für jedes Grundrecht gilt: Wenn 
      (i)   die zivilrechtliche Vorschrift eine funktionale
            Analogie zu Vorschriften des öffentlichen Rechts
            aufweist,
      (ii)  sie auf Maßstäbe verweist, welche u.a. in der
            Verfassung artikuliert sind,
      (iii) das Grundrecht Güter schützt, welche von grundlegender
            Bedeutung für den freiheitlich-demokratischen Staat
            sind, und 
      (iv)  *diese Güter im zu beurteilenden Fall besonders
            schutzwürdig sind*, 
    dann wird die zivilrechtliche Vorschrift ihrerseits in ganz
    besonders hohem Maße durch das Grundrecht beeinflusst.
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(6) Für alle Urteile und darin anzuwendenden zivilrechtlichen
    Vorschriften gilt: Wenn 
      (i)   diese Vorschrift als "allgemeines Gesetz" (nach Art. 5
            Abs. 2 GG) fungiert,
      (ii)  sie zwingendes Recht sowie Generalklauseln enthält und
      (iii) *das Recht auf Meinungsfreiheit im zu beurteilenden
            Fall die Äußerung von Werturteilen und die damit
            intendierte Wirkung schützt*, 
    dann wird die zivilrechtliche Vorschrift durch das Grundrecht
    auf Meinungsfreiheit in ganz besonders hohem Maße beeinflusst.
     +> <Zentrale Entscheidungsbegründung>
Argument Map n0 Bedeutung Meinungsfreiheit n1 Besonders starke Grundrechte-Einwirkung n0->n1 n4 Zentrale Entscheidungsbegründung n1->n4 n2 Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht n2->n1 n3 Generalklauseln als Einbruchstellen n3->n1

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