Argumentationsanalyse

Tafel 3.24: Argument 'Besonders starke Grundrechte-Einwirkung', Entfaltung und entsprechende Modifikation mit Blick auf Bedeutung der Meinungsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat

Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Besonders starke Grundrechte-Einwirkung>

(1) ... 
     <+ <Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht> 
(2) ...
     <+ <Generalklauseln als Einbruchstellen>
(3) [Bedeutung Meinungsfreiheit]
(4) Eine zivilrechtliche Vorschrift, die eine funktionale Analogie
    zu Vorschriften des öffentlichen Rechts aufweist und auf
    Maßstäbe verweist, welche u.a. in der Verfassung artikuliert
    sind, ist ihrerseits in ganz besonders hohem Maße durch
    diejenigen Grundrechte beeinflusst, *die Güter von
    grundlegender Bedeutung für den freiheitlich-demokratischen
    Staat schützen*.
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(5) "Allgemeine Gesetze" (nach Art. 5 Abs. 2 GG) bürgerlich-
    rechtlicher Art, die zwingendes Recht sowie Generalklauseln
    enthalten, sind durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in
    ganz besonders hohem Maße beeinflusst.
     +> <Zentrale Entscheidungsbegründung>
Argument Map n0 Bedeutung Meinungsfreiheit n1 Besonders starke Grundrechte-Einwirkung n0->n1 n4 Zentrale Entscheidungsbegründung n1->n4 n2 Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht n2->n1 n3 Generalklauseln als Einbruchstellen n3->n1

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